— Hygieneplan des Marie22 e.V. —

Zum Schutz unserer Mitglieder vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.

Veranstaltungsort: 
Aussenbereich des Graduate Centers (Gebäude C9 3) auf dem Campus der Universität

Datum: 21.08.21

Veranstaltungsart: 
private Vereinsfeier des Marie22 e.V.

Unser/e Ansprechpartner/in zum Infektions- bzw. Hygieneschutz sind

  1. Martin Prelop 
    Tel. 0151 263 941 18 | E-Mail: martin@marie22.de
  2. Marie Wittges-Stoelben
    Tel. 0157 376 155 40 | E-Mail: marie@marie22.de

Zum Schutz unserer Mitglieder und Gäste vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-Virus, verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten. 

Anmeldung:
Die Veranstaltung wurde fristgerecht bei dem zugständigen Ordnungsamt Saarbrücken und dem Krisenstab der Universität des Saarlandes angemeldet. 

Teilnehmerbeschränkung und Zutrittskontrolle
Es handelt sich um eine private Vereinsfeier, bei der nur geladene Gäste mit vorheriger Anmeldung teilnehmen. Ein Erfassungssystem aller vor Ort gewesenen Mitglieder und Gäste besteht durch die vereinsinterne Software und ein digitales Anmeldeverfahren. Der vollständige Name, Wohnort und Erreichbarkeit werden erhoben und vier Wochen nach der Veranstaltung aufgehoben. Dies garantiert, dass etwaige Infektionsketten nachvollzogen werden können. 
Die Daten können bei den oben angegebenen Ansprechpartnern durch das zuständige Gesundheitsamt jederzeit eingesehen werden.
Der Zutrittsbereich ist groß genug um den Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Im Eingangsbereich werden alle Teilnehmer auf die geltenden Hygienebestimmungen hingewiesen. Außerdem wird Händedesinfektionsmittel bereitgestellt

Tagesaktueller Corona-Test 
Im Eingangsbereich werden alle Teilnehmer auf die geltenden Hygienebestimmungen hingewiesen. Alle Gäste benötigen einen tagesaktuellen Negativ-Test. Ein Impf- oder Genesenennachweis ist nicht ausreichend. Außerdem wird Händedesinfektionsmittel bereitgestellt.

Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands von 1,50 m
Grundsätzlich ist die Einhaltung des Mindestabstandes zwischen den Anwesenden sicherzustellen. Schutzabstände im Eingangsbereich, bei der Getränkeausgabe und in den Sanitärräumen werden vorgegeben.

Bei der Nutzung der Sanitäreinrichtungen sind die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung einzuhalten. Entsprechende Vorkehrungen werden getroffen, indem auf bestimmten Verkehrswegen eine Einwegregelungen gilt.

Mund-Nasen-Bedeckung (MNB)

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist für alle Teilnehmer verpflichtend. Lediglich am eigenen Platz kann darauf verzichtet werden.Alle Mitarbeiter, beispielsweise im Kassen- oder Barbereich sind dazu verpflichtet einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.


Schutz der Mitglieder durch Verhaltensregeln
Im Eingangsbereich sind Hinweisschilder mit den wichtigsten Regeln aufgestellt: Hygieneregel (Händereinigung und Desinfektion, Hygieneregeln beim Husten und Niesen), Mindestabstand, Bezahlungsmodalitäten, Hinweis, dass ein Besuch von Personen, die sich krank fühlen oder in Quarantäne befinden wegen SARS-CoV-2 oder in häuslicher Isolierung wegen COVID-Erkrankung, strikt untersagt ist. In den Sanitäranlagen wird erneut auf hygienisches Händewaschen hingewiesen. Das Bezahlen bzw. die Geldübergabe ist über eine Bezahlschale zu erfolgen.

Auf die Einhaltung der Kontaktbeschränkungen der Vereinsmitglieder untereinander wird hingewiesen. Die maximale Personenzahl wird an die Gegebenheiten unserer Räumlichkeiten und an die anwesenden Personen angepasst und richtet sich nach dem Mindestabstand und den jeweils geltenden Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich (Angehörige desselben Hausstands, Verwandtschaftsverhältnis u.a.). Zudem werden alle Räumlichkeiten regelmäßig gelüftet.

Zur Nachverfolgbarkeit einer Ansteckung wird bis zum Ende der Pandemie eine Liste mit dem vollständigen Besuchszeitraum unserer Mitglieder dokumentiert, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Ein Erfassungssystem aller vor Ort gewesenen Mitglieder besteht durch die vereinsinterne Software. Der vollständige Name, Wohnort und Erreichbarkeit ( E-Mail) sind darin gespeichert und können durch die oben angegebenen Ansprechpartner jederzeit eingesehen werden.

Reinigung
Die Mitarbeiter stellen sicher, dass stets genügend Desinfektionsmittel zu Verfügung gestellt wird. Die Sanitäranlagen werden engmaschig kontrolliert und gereinigt. Türklinken, Handläufe oder Ähnliches werden ebenfalls regelmäßig desinfiziert.